Geschichte der Chronikarbeit

Mit dem ›Gesetz betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens‹ vom 11. März 1872 wurde in Preußen die Schulaufsicht von den Gutsherrn und Kirchen erstmals auf den Staat verlagert. Gleichzeitig regelten wenige Monate später, am 15. Oktober, die ›Allgemeinen Bestimmungen‹ neben den Schulbaurichtlinien, Lehrmittelausstattung, Stoffverteilungsplänen auch das Führen einer Schulchronik durch den Schulleiter bzw. Hauptlehrer. Dies galt auch für die Zeit nach 1945. In einem Informationsblatt wies das Kultusministerium von Schleswig-Holstein noch einmal auf die Art und Weise zum Führen von Schulchroniken hin (X 302 – Zum Führen einer Schulchronik. Kiel, den Juni 1986). Zur Darstellung gehört auch und nicht zuletzt »die Geschichte des Schulortes oder des Schuleinzugsbereiches«. So gesehen, handelt es sich bei den per Erlaß angeordneten Schulchroniken auch um eine Art Ortschronik.

Anders als bei den Schulchroniken gab es keine Pflicht zur Führung von Ortschroniken, weder im Deutschen Reich noch in der BRD. Anders sah es dagegen in der DDR aus. 1955 wurde auf Anordung ab 1. Februar 1982 per Regierungserlaß festgelegt: »In jeder Stadt und jeder Gemeinde ist eine Ortschronik zu führen«. Diese Chronikarbeit hatte naturgemäß einen hohen politischen Stellenwert, da sie »eine wichtige Grundlage sozialistischer Geschichtsschreibung« bilden sollte. Dazu wurden zwar ehrenamtliche Personen ernannt, die sich durch Forschungen in der Heimatgeschichte hervorgetan hatten, sie wurden jedoch fachlich wie auch materiell großzügig unterstützt. Mit Ende der DDR wurde auch dieses anders.

Im erweiterten Deutschland gilt der Bereich der Kultur und damit auch die Chronikarbeit nunmehr wieder als freiwillige Aufgabe, die meist von engagierten Laien vorangetrieben wird.